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Rentmeisterhaus und
Treiser Straße

„Eener is em annern sein Doiwel.“ Einer ist dem anderen sein Teufel

Die Verwaltung der Stadt Allendorf an der Lumda war seit dem Mittelalter durch ein eng verzahntes System aus städtischer Selbstverwaltung und landesherrlicher Kontrolle geprägt. Grundlage bildeten die Stadtrechte von 1370, die den Bürgern weitgehende Freiheiten sowie das Recht einräumten, ihre Verwaltung selbst zu organisieren.

 

An der Spitze der Stadt standen die jährlich gewählten Bürgermeister, die die Sitzungen des Stadtrates leiteten, die laufenden Verwaltungsgeschäfte führten und die Stadt nach außen vertraten. Unterstützt wurden sie durch den Stadtrat, der zunächst aus Ober- und Unterrat bestand. Die Ratsmitglieder entschieden über Finanzen, Bauvorhaben, Polizei-, Markt- und Feuerordnungen, Wald- und Feldangelegenheiten sowie über die Rechtspflege im Rahmen der städtischen Zuständigkeiten.


Eine Schlüsselrolle nahm der Rentmeister ein. Als oberster Finanzbeamter verwaltete er Steuern und Abgaben, führte die Stadtrechnungen, überwachte Einnahmen und Ausgaben und fertigte die Ratsprotokolle an. Mit dem Ausbau der landesherrlichen Verwaltung gewann daneben der Amtmann beziehungsweise Oberamtmann zunehmend an Einfluss. Er vertrat den Landgrafen vor Ort, überwachte die Rechtmäßigkeit der städtischen Verwaltung und konnte in wichtige Entscheidungen eingreifen.

 

Vor der Übernahme eines kommunalen Amtes mussten Bürgermeister und Ratsmitglieder dem Landesherrn einen Huldigungseid leisten und sich zur treuen Amtsführung verpflichten. Die städtische Selbstverwaltung blieb damit zwar erhalten, unterlag jedoch einer stetig wachsenden staatlichen Kontrolle.

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Vor dem historischen Rathaus hielten die Allendorfer bisweilen auch gerne einen kurzen Plausch, um Neuigkeiten aus der Verwaltung zu erfahren. Hier Bürgermeister Christian Rein (rechts) und Andreas Merkel, Foto aus den 1920er Jahren.

Annette Bergen-Krause: Politische Verantwortung

Annette Bergen-Krause war selbst Bürgermeisterin in Allendorf. In ihrer Amtszeit erlebte sie schöne und schwierige Momente. Sie berichtet, wie sie selbst den Weg in die Politik fand und welcher Auftrag sich damit für sie verband.

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Im Inneren des Rentmeisterhauses gab es auch eine kleine Gaststätte. Sie wurde zeitweise vom Bürgermeister geführt, Foto aus den 1920er Jahren.

Grundlage der politischen Mitwirkung war das Bürgerrecht. Es musste beantragt werden und war an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Neben einem guten Leumund waren ein gesichertes Vermögen oder ein anerkannter Beruf sowie die Zahlung eines Bürgergeldes erforderlich. Neubürger legten einen Bürgereid ab und verpflichteten sich zur Einhaltung der städtischen Ordnung. Personen ohne Bürgerrecht – die sogenannten Beisassen – konnten zwar in der Stadt wohnen und arbeiten, besaßen jedoch nur eingeschränkte Rechte und hatten keinen Anspruch auf die Nutzung sämtlicher Gemeindegüter.


Für Sicherheit und Ordnung war der Polizeidiener verantwortlich. Er überwachte die Einhaltung der Polizeiverordnungen, kontrollierte Märkte, Straßen und Wirtshäuser, nahm kleinere Vergehen auf und sorgte für Ruhe und Ordnung. Im 20. Jahrhundert ging diese Funktion zunehmend auf den Ortsdiener über. Dieser machte öffentliche Bekanntmachungen, lud zu Ratssitzungen und Gemeindeversammlungen ein, überbrachte amtliche Schreiben, unterstützte den Bürgermeister bei Verwaltungsaufgaben und war als Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Verwaltung eine vertraute Ansprechperson des öffentlichen Lebens.

An diesem Ort

Das Rentmeisterhaus verfügte über unterschiedliche Räume mit bestimmten Funktionen. Im Erdgeschoss befand sich eine kleine Gastwirtschaft. Darüber befanden sich die Räume des Rentmeisters.

 

Das benachbarte alte Rathaus steht heute nicht mehr. Es wurde 1973 abgerissen. Hier hatte auch der Polizeidiener seine Räumlichkeiten. Dazu gehörte auch eine kleine Gefängniszelle. Hier konnten Störenfriede und Landstreicher für kurze Zeit in Gewahrsam genommen werden. Zudem wurde in früheren Zeiten auf dem Boden das Getreide als Abgabe für den Landesherrn gelagert. Bis in die 1960er Jahre befanden sich hier auch ein Schulsaal und eine Bücherei.

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Fotografie von den Abrissarbeiten des alten Rathauses 1973.

Norbert Harth: Das Rentmeisterhaus

Norbert Harth erzählt vom historischen Rentmeisterhaus in Allendorf (Lumda) und seiner frühere Bedeutung für die Verwaltung der Stadt. Der Rentmeister nahm als oberster Finanzbeamter eine wichtige Stellung ein und war unter anderem für Steuern und Abgaben, Stadtrechnungen sowie Einnahmen und Ausgaben verantwortlich.

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An diesem Ort

Die Treiser Straße gehörte über Jahrhunderte zu den wichtigsten Verkehrsachsen Allendorfs. Sie verband die Stadt mit Treis an der Lumda sowie den Handelswegen nach Marburg, Gießen und in den Vogelsberg. Über sie gelangten landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vieh, Holz und Handwerkswaren auf die Märkte, während Salz, Eisenwaren und andere Handelsgüter nach Allendorf kamen. Fuhrwerke, Händler und Reisende prägten das Straßenbild; Gasthäuser entlang der Strecke boten Unterkunft und Verpflegung.

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Die günstige Verkehrslage förderte Handel und Handwerk und trug zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt bei. Noch bis ins 20. Jahrhundert blieb die Treiser Straße eine wichtige Lebensader Allendorfs.

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Ihr historisches Erscheinungsbild wird bis heute durch zahlreiche Fachwerkhäuser geprägt. Die dichte Bebauung auf schmalen Grundstücken und kunstvoll verzierte Fachwerkkonstruktionen erinnern an die oberhessische Handwerkerstadt des 18. Jahrhunderts. Besonders die Häuser Treiser Straße 18 und 20 bilden ein geschlossenes historisches Ensemble. Das vor 1728 errichtete Eckhaus Treiser Straße 2 wurde in den 1980er Jahren nach historischem Vorbild neu aufgebaut und setzt einen markanten Akzent im Straßenbild.

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In den 1940er Jahren konnte man auf der Treiser Straße noch weitgehend ungestört spazieren.

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